Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00   

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https://dejure.org/2000,5426
OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2000 - 24 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2000 - 24 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenanspruch ; Verkehrsanwaltsgebühr; Streitwerterhöhung durch Hilfsaufrechnung; Gebührenforderung; Rechtsanwaltsdienstvertrag; Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung; Schadensersatzeinwand des Mandanten ; Fehlerhafte Kostenberatung; Unzulässige ...

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 19 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; BGB § 250 S. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Geltendmachung der Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98

    Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00
    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01

    Berichtigung der Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertveränderung

    Durch Beschluss vom 18. September 2000 (24 W 53/00 - MDR 2001, 113) hat der Senat der Streitwertbeschwerde in vollem Umfang stattgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art -

    Trifft dies zu, steht den Antragsgegnern möglicherweise gemäß §§ 675, 611, 280 BGB aus dem Anwaltsdienstvertrag ein Schadensersatzanspruch zu, der auf Freistellung von den hier berechneten Gebühren und Auslagen gerichtet ist (vgl. Senat OLGR 2001, 171).
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04

    Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und

    Das Einfordern eines Honorars, das im Wege des Schadensersatzes sogleich wieder zurückgezahlt werden müsste, verstößt vielmehr gegen Treu und Glauben, so dass der "DolopetitEinwand" das zu beanspruchende Honorar von vornherein auf die bei pflichtgemäßem Verhalten gerechtfertigte Höhe begrenzt (vgl. BGHZ 66, 302 [306]; BGHZ 116, 200 [203,204]; BGH in NJW 1988, 3013 [30115]; OLG Düsseldorf in NJW 2000, 1650 [1651]; MDR 2001, 113 m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 2003, 34 [36 sub II. ]; siehe auch Borgmann, "Anwaltshaftung", 4. Aufl., Rdn. V, 128; aA Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 263 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 23 S 305/01
    Ihm steht nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 171).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99   

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https://dejure.org/2000,8559
OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99 (https://dejure.org/2000,8559)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2000 - 6 U 120/99 (https://dejure.org/2000,8559)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 6 U 120/99 (https://dejure.org/2000,8559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    FEHLEN BEWORBENER WARE

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 3
    FEHLEN BEWORBENER WARE

  • Wolters Kluwer

    Möglicher Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch öffentliche Bewerbung eines Produktes der Unterhaltungselektronik zu ermäßigtem Preis unter Bevorratung nicht des beworbenen, sondern eines Nachfolgemodells

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99
    An der Irreführung des von der Werbung der Beklagten angesprochenen Verkehrs im Sinne des § 3 UWG kann kein Zweifel bestehen: Es entspricht vielmehr allgemeiner Meinung, dass es grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb auch nicht von den Interessenten im Ladenlokal erworben und - von hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen abgesehen - auch sofort mitgenommen werden können (BGH GRUR 1985, 890, 891 - "Tennis-schuhe"; GRUR 1987, 371, 372 - "Kabinettwein"; GRUR 1992, 858, 859 - "Clementinen"; WRP 1996, 899, 901 - "EDV-Geräte"; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 242, 243 sowie OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 31, 34).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99
    An der Irreführung des von der Werbung der Beklagten angesprochenen Verkehrs im Sinne des § 3 UWG kann kein Zweifel bestehen: Es entspricht vielmehr allgemeiner Meinung, dass es grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb auch nicht von den Interessenten im Ladenlokal erworben und - von hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen abgesehen - auch sofort mitgenommen werden können (BGH GRUR 1985, 890, 891 - "Tennis-schuhe"; GRUR 1987, 371, 372 - "Kabinettwein"; GRUR 1992, 858, 859 - "Clementinen"; WRP 1996, 899, 901 - "EDV-Geräte"; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 242, 243 sowie OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 31, 34).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99
    An der Irreführung des von der Werbung der Beklagten angesprochenen Verkehrs im Sinne des § 3 UWG kann kein Zweifel bestehen: Es entspricht vielmehr allgemeiner Meinung, dass es grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb auch nicht von den Interessenten im Ladenlokal erworben und - von hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen abgesehen - auch sofort mitgenommen werden können (BGH GRUR 1985, 890, 891 - "Tennis-schuhe"; GRUR 1987, 371, 372 - "Kabinettwein"; GRUR 1992, 858, 859 - "Clementinen"; WRP 1996, 899, 901 - "EDV-Geräte"; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 242, 243 sowie OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 31, 34).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85

    "Beilagen-Werbung"; Nicht-Lieferbarkeit einer Ware als Irreführung

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99
    Ist das nicht der Fall, stellt sich die Werbung grundsätzlich als irreführend dar (BGH, a.a.O., "EDV-Geräte" und BGH GRUR 1988, 311, 312 "Beilagen-Werbung"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage 1998, § 3 UWG Rn. 360; Köhler/Piper, UWG, § 3 UWG Rn. 299 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.2000 - 11 W 83/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9546
OLG Karlsruhe, 28.06.2000 - 11 W 83/00 (https://dejure.org/2000,9546)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2000 - 11 W 83/00 (https://dejure.org/2000,9546)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 11 W 83/00 (https://dejure.org/2000,9546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweissicherungsverfahren; Kostengrundentscheidung; Gebührenfestsetzung; Hauptverfahren; Gerichtskosten

  • Judicialis

    ZPO § 103 ff.; ; ZPO § 485 ff.; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 37 Nr. 3; ; GKG-KVNr 1610

  • rechtsportal.de

    Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei später anhängiger Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 05.09.1996 - 8 W 174/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2000 - 11 W 83/00
    Hauptsacheverfahren und selbständiges Beweisverfahren bilden gebührenrechtlich eine Einheit (§§ 37 Nr. 3, 13 Abs. 2 BRAGO), weshalb dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im selbständigen Beweisverfahren vor dem Prozeßgericht neben den bereits verdienten Gebühren (hier: Prozeßgebühr) keine weiteren Gebühren erwachsen (vgl. HansOLG Hamburg MDR 1996, 1298) OLG Koblenz MDR 1994, 522 f; OLG Düsseldorf OLGR 1997; 38 f).
  • OLG Koblenz, 04.06.1993 - 14 W 320/93

    Selbständiges Beweisverfahren; Rechtszug; Entstehung von Gebühren; Prozeßgebühr;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2000 - 11 W 83/00
    Hauptsacheverfahren und selbständiges Beweisverfahren bilden gebührenrechtlich eine Einheit (§§ 37 Nr. 3, 13 Abs. 2 BRAGO), weshalb dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im selbständigen Beweisverfahren vor dem Prozeßgericht neben den bereits verdienten Gebühren (hier: Prozeßgebühr) keine weiteren Gebühren erwachsen (vgl. HansOLG Hamburg MDR 1996, 1298) OLG Koblenz MDR 1994, 522 f; OLG Düsseldorf OLGR 1997; 38 f).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.04.2000 - 8 WF 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16131
OLG Naumburg, 14.04.2000 - 8 WF 68/00 (https://dejure.org/2000,16131)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.04.2000 - 8 WF 68/00 (https://dejure.org/2000,16131)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. April 2000 - 8 WF 68/00 (https://dejure.org/2000,16131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Geschäftswerts in einem Verfahren wegen Änderung der elterlichen Unterhaltsbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1612 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2, 3
    Zum Geschäftswert eines Verfahrens nach § 1612 Abs. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1474
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.06.1999 - 23 U 6625/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,39697
OLG München, 11.06.1999 - 23 U 6625/98 (https://dejure.org/1999,39697)
OLG München, Entscheidung vom 11.06.1999 - 23 U 6625/98 (https://dejure.org/1999,39697)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 23 U 6625/98 (https://dejure.org/1999,39697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, angemessene Karenzentschädigung, Bemessung der Karenzentschädigung, Höhe der Karenzentschädigung, berücksichtigung ersparter Aufwendungen, ersparte Kosten

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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 16 U 8/13

    Karenzentschädigung und Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs gegenüber einem

    Er geht nur verloren, wenn der Handelsvertreter der Wettbewerbsabrede zuwiderhandelt (BGH, Urteil vom 19.12.1974 - VII ZR 2/74, BGHZ 63, 353, 355; OLG München, Urteil vom 11.06.1999 - 23 U 6625/98, juris Rn. 25).
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